Der Mobilitätsbereich befindet sich im Umbruch. Im motorisierten Individualverkehr stellt die Elektromobilität die Schlüsseltechnologie der Mobilitätswende dar. Mit dem Projekt So fährt TIROL 2050 arbeitet auch das Land Tirol daran, die E-Mobilität voranzutreiben.
Im Einklang mit den Bestrebungen vieler Automobilkonzerne sowie energie- und klimapolitischen Zielsetzungen hat auch das Land Tirol im Rahmen seiner Nachhaltigkeits- und Klimastrategie ein klares Bekenntnis für die E-Mobilität abgegeben. Die positive Entwicklung der E-Mobilität in Tirol wird weiterhin mit attraktiven Rahmenbedingungen und Impulsen unterstützt. Um die Bevölkerung für E-Mobilität zu begeistern, aktiv mitzuwirken und gemeinsam mutig in eine nachhaltigere Zukunft gehen!
Die Elektromobilität ermöglicht einen effizienten, emissionsfreien und geräuscharmen Betrieb. Hinzu kommen ein deutlich reduzierter Wartungsaufwand sowie ökonomische Anreize.
Mit der Kombination E-Auto und Photovoltaik kommt die eigene Energieautonomie einen riesigen Schritt näher. Ein weiteres Plus für die Elektromobilität ergibt sich, wenn sie sich zukünftig auch mit der Wärmepumpe vernetzt. Dann wird von von einer Sektorkopplung gesprochen.
Vom Kleinst- bis zum Sportwagen – batteriebetriebene Fahrzeuge sind in einer breiten Palette verfügbar und das Angebot wird stetig größer. Neben den bekannten Automobilmarken haben auch neue Unternehmen das große Potenzial der Elektromobilität erkannt. Eine Übersicht von E-Fahrzeugmodellen findest du unter: www.e-fahrzeuge.info
Wie bei jeder Fahrzeuganschaffung nehmen die jeweilige Lebenssituation und damit die Mobilitätsbedürfnisse der Käuferin oder des Käufers Einfluss auf die Kaufentscheidung.
Beispiel: Das Auto einer Familie setzt im täglichen Gebrauch weder große Reichweiten noch eine Vollladung in kürzester Zeit voraus – alle E-Mobile können diese Anforderungen problemlos erfüllen. Bei beruflicher Nutzung im Außendienst, wo große Reichweiten und kurze Lademöglichkeiten nötig sind, sollte man schon genauer hinschauen, welches Auto das Richtige ist.
94 % aller österreichischen Autofahrten sind kürzer als 50 km. Die Reichweiten aktueller E-Automodelle liegen zwischen 250 und 500 km. Einzelne Autohäuser legen beim E-Auto-Kauf einen Gutschein für ein kostenloses Leihauto für die zwei Wochen Urlaub im Jahr obendrauf. Einfach nachfragen!
E-Autos werden während ihrer Standzeiten geladen. Ladevorgänge finden daher primär im Eigenheim über Nacht statt. So kann täglich mit voller Reichweite in den Tag gestartet werden und der Weg zur Tankstelle bleibt erspart.
Mit der Einheit Kilowatt (= kW) ist die Ladeleistung ein bestimmender Faktor für die Ladedauer. Je mehr Kilowatt (kW) am Anschluss vorhanden sind, desto kürzer dauert der Ladevorgang. Im privaten Bereich sind Ladeleistungen bis zu 11 kW ausreichend.
Frau Kathrein pendelt täglich 100 km (hin und retour) zur Arbeit. Für die Nachladung der
dabei verfahrenen Energiemenge von 20 kWh sind folgende Ladezeiten zu erwarten:
Mit ladetarif.at bietet die E-Control in Kooperation mit dem Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) eine Applikation, die E-Mobilist*innen das Finden und vor allem das Vergleichen von Ladevertragsangeboten („Ladekarten“) erleichtert, um das jeweils für die individuelle Situation am besten geeignete wählen zu können.
In Abstimmung mit der möglichen Wechselstromladeleistung (AC) des E-Autos und den jeweiligen Ansprüchen an Reichweite und Ladedauer. Für Heimladezwecke sind Leistungen bis maximal 11 kW ausreichend. Smarte Wallboxen ermöglichen auch die optimale Nutzung des selbst erzeugten Photovoltaikstroms.
Hinweis: Eine Absicherung gegen Wechsel- und Gleichfehlerströme wird vorausgesetzt. Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn kein entsprechender Fehlerstromschutz bei der Ladeeinrichtung integriert ist.
Den Anschluss einer Wallbox kann ein konzessioniertes Elektroinstallationsunternehmen durchführen. Eine entsprechende Absicherung steht dabei im Vordergrund.
Das Laden zu Hause ist nicht nur technisch, sondern auch aus rechtlichen Gründen manchmal herausfordernd. Um die rechtlichen Hürden leichter meistern zu können, hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie einige Tipps sowohl für Einfamilien- als auch Mehrfamilienhäuser zusammengestellt.
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Ladeinfrastruktur im mehrgeschossigen Wohnbau kann als Einzellösung oder als Gemeinschaftslösung errichtet werden. Je nach Ausgangslage und Vorhaben können Umsetzung und rechtliche Vorgaben unterschiedlich ausfallen.
An einem Abstellplatz wird im Einzelinteresse eine Ladestation errichtet. Errichtung und Betrieb liegt im Verantwortungsbereich der jeweiligen Person. Die Stromversorgung der Ladestation kann durch den bestehenden Netzanschluss sprich Wohnungszähler erfolgen. Dadurch wird gleichzeitig die Abrechnung der anfallenden Ladekosten sichergestellt. Für die wohnrechtliche Beurteilung ist die Ladeleistung in Kilowatt (=kW) von Relevanz.
Hier muss über die Errichtung der Ladestation informiert werden. Innerhalb einer zweimonatigen Frist haben die anderen Wohnungseigentümer*innen die Möglichkeit dem Vorhaben zu widersprechen, ansonsten gilt eine fiktive Zustimmung.
Bei größeren Ladeleistungen ist eine aktive Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer*innen einzuholen.
Dies beschreibt eine liegenschaftsweite Errichtung von Ladeinfrastruktur und ist aus technischen, wirtschaftlichen sowie organisatorischen Gründen der Einzellösung vorzuziehen.
Eine Gesamtlösung ermöglicht den Einsatz eines Lastmanagements wodurch die vorhandene Anschlussleistung (am Stromnetz) optimal genutzt und die andernfalls mit Kosten verbundenen Adaptierungen wie z.B.: die Verstärkung der Hausleitung vermieden werden. Dabei wird der Verbund an Ladestationen über einen eigenen Zählpunkt/Netzanschluss mit Strom versorgt.
Für die Beschlussfassung stehen nach Wohneigentumsgesetz zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Bei der Errichtung einer einzelnen Ladestation auf dem mit der Wohnung mitgemieteten Abstellplatz ist die Vermieter*in oder Hausverwaltung zu informieren. Verweigert die vermietende Person oder einer der anderen WohnungseigentümerInnen die Errichtung der Ladestation kann die Zustimmung gerichtlich ersetzt werden. Die Umsetzung liegt im alleinigen Verantwortungsbereich der
Mieter*innen.
Das Laden zu Hause ist nicht nur technisch, sondern auch aus rechtlichen Gründen manchmal herausfordernd. Um die rechtlichen Hürden leichter meistern zu können, hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie einige Tipps sowohl für Einfamilien- als auch Mehrfamilienhäuser zusammengestellt.
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Bund, Land, Gemeinde und Energieversorgungsunternehmen unterstützen die
Elektromobilität. Neben den Fahrzeugen wird in den meisten Fällen auch die
Ladeinfrastruktur gefördert. Abhängig von den Anforderungen kann für eine
Wallbox und deren Installation mit einem niederen vierstelligen Betrag kalkuliert
werden.
Darüber hinaus...
E-Autobesitzer*innen können die eigene CO2-Einsparung ihrer geladenen Strommenge zertifizieren lassen und Prämien erhalten.
Hier finden Sie Unternehmen, welche die Zertifizierung und jährliche Vergütung (mittlerer, dreistelliger Eurobetrag) durchführen.
Die Installation einer Heimladestation kann jedes konzessionierte Elektroinstallationsunternehmen durchführen.
Bei Errichtung einer Gesamtlösung mit Lastmanagement empfiehlt es sich entsprechende Fachexpertise hinzuzuziehen.
Bereits mit dem heutigen Strommix erreicht das E-Auto einen ökologischen Vorteil. Mit der eigenen Photovoltaikanlage wird dieser noch weiter gesteigert.
Scheint die Sonne, wird das E-Auto angesteckt und der Ladevorgang gestartet - dies ist die einfachste Variante, wie der Sonnenstrom im Akku des E-Autos landet. Eine optimale Nutzung des selbst erzeugten Stroms wird mit Hilfe eines Lademanagements und einer smarten Wallbox sichergestellt. Geladen wird dann beispielsweise nur, wenn ausreichend Sonnenstrom zur Verfügung steht.
In absehbarer Zukunft ist zu erwarten, dass das Elektroauto als mobiler Stromspeicher eingesetzt werden kann. Mit diesem Doppelnutzen kann der Eigenverbrauch am Photovoltaikstrom und somit auch die Wirtschaftlichkeit noch mal erhöht werden.
Im Mehrparteienhaus ist für das Laden mit Sonnenstrom die Errichtung einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage notwendig. Neben digitalen Stromzählern werden dafür auch vertragliche Vereinbarungen vorausgesetzt, um den erzeugten Photovoltaikstrom auf die einzelnen Wohneinheiten sowie Ladestationen aufzuteilen.
Weitere Infos und Details zu den Fördermöglichkeiten, eine Übersicht ausführender
Firmen und zum Thema Photovoltaik finden Sie hier.
Muss während der Fahrt (nach)geladen werden, dann geben unterschiedliche Verzeichnisse Auskunft über die nächstgelegene, öffentliche Lademöglichkeit. Wir empfehlen den Ladestellen-Finder ladestellen.at der E-Control.