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Land Tirol, Abteilung Wohnbauförderung
Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss zumindest ein gemeldeter Hauptwohnsitz vorhanden sein. Die Förderung ist einkommensunabhängig.
Wie wird gefördert
Das Land Tirol fördert den Einbau einer gelisteten Komfortlüftung (Baubewilligung vor mehr als 10 Jahren) mit bis zu 30% der förderfähigen Investitionskosten als Einmalzuschuss bzw. 40% als Annuitätenzuschuss. Bitte beachten Sie die Förderobergrenzen, insbesondere bei mehreren Einzelmaßnahmen.
Details zur Einreichung
Bis 18 Monate nach Rechnungslegung mit Formularen in den Servicestellen der Wohnbauförderung (in den Bezirkshauptmannschaften). ACHTUNG: Es gelten die aktuellen Richtlinien zum Zeitpunkt der Einreichung!