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Land Tirol, Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht
Die Förderung ist einkommensunabhängig und auf private Eigenheime (Gebäude mit maximal 2 Wohneinheiten) mit Hauptwohnsitznutzung beschränkt. Eine Kombination mit der Tiroler Wohnbauförderung ist ausgeschlossen.
Wie wird gefördert
Der Einmalzuschuss für effiziente Erdwärme- oder Grundwasser-Wärmepumpen beträgt 3.000 Euro, für Luftwärmepumpen 700 Euro.
Wie lange wird gefördert?
Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage müssen im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2024 erfolgen.
Details zur Einreichung
Die Einreichung erfolgt mittels Online-Formular nach Inbetriebnahme der Anlage.