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KPC Kommunalkredit Public Consulting
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Errichtung von öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur mit diskriminierungsfreiem Zugang.
Wie wird gefördert
Die Förderhöhe für einen Wechselstrom-Normalladepunkt (AC) zwischen 11 bis ≤ 22 kW beträgt 2.500 €. Abhängig von Ladeleistung werden Gleichstrom-Schnellladepunkte (DC) wie folgt gefördert: < 100 kW: 15.000 €; ≥ 100 kW: 30.000 €.
Wie lange wird gefördert?
Einreichungen ab 10.02.2021 bis das Budget ausgeschöpft ist bzw. längstens bis 31.03.2022.
Details zur Einreichung
Nach Online-Registrierung bleiben 24 Wochen für die Umsetzung und Einbringung des fertigen Antrages. Sollte das Fahrzeug bereits angeschafft sein, können Registrierung und Antragstellung unmittelbar nacheinander erfolgen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf das Rechnungsdatum nicht älter als 6 Monate sein.