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aws austria wirtschaftsservice
Infolge der COVID19-Krise unterstützt das Bundesministerium für Digitalsierung und Wirtschaft die Investitionstätigkeit österreichischer Unternehmen. Die COVID19 Investitionsprämie fördert dabei im besonderen ökologische Maßnahmen wie die Anschaffung von E-Fahrzeugen.
Wie wird gefördert
Mit 14 % der Investitionskosten wird die Anschaffung von neuen und gebrauchten Fahrzeugen aller Kategorien gefördert. Dabei gelten folgende Voraussetzungen: 1. reiner Elektroantrieb (BEV) oder Brennstoffzelle (FCEV), 2. Klasse N1 < 2 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht und Brutto-Listenpreis unter 60.000 €, 3. Klasse M1 Brutto-Listenpreis unter 60.000 € (Ausnahme: E-Busse mit 7+1 Personen). Es wird auch die Anschaffung von Elektrofahrrädern und Fahrrädern sowie Transportfahrrädern mit und ohne Elektroantrieb gefördert.
Wie lange wird gefördert?
Einreichungen ab 01.09.2020 bis 28.02.2021
Details zur Einreichung
Vorab ist ein Ansuchen zu stellen. Nach Erhalt einer Förderzusage ist spätestens 3 Monate nach Umsetzung die Abrechnung der getätigten Investition vorzulegen und somit den Förderantrag abzuschließen.