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KPC Kommunalkredit Public Consulting
Im Rahmen der Förderungsaktion E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine 2024 unterstützt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) die Anschaffung von E-Sonderfahrzeugen und E-Bussen.
Wie wird gefördert
Die Förderung für elektrisch betriebene Sonderfahrzeuge (BEV + FCEV) wird im Einzelfall berechnet. Abhängig von der Personenanzahl werden E-Busse der Klasse M3 mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzellenantrieb (FCEV) wie folgt gefördert: bis zu 39 zugelassene Personen inkl. FahrerIn mit 52.000 €; mehr als 39 und bis zu 120 zugelassene Personen inkl. FahrerIn mit 78.000 €; mehr als 120 zugelassene Personen inkl. Fahrer*in mit 130.000 €.
Wie lange wird gefördert?
Einreichungen sind so lange möglich bis das Budget ausgeschöpft ist bzw. längstens bis 31.03.2025.
Details zur Einreichung
Die Antragstellung muss vor der Umsetzung erfolgen. Ein Mobilitäts- und/oder Verkehrskonzept mit Ermittlung des Umwelteffekts ist dabei beizulegen. Bei der Konzepterstellung unterstützen die klimaaktivmobil Beratungsprogramme kostenlos.