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KPC Kommunalkredit Public Consulting
In einer gemeinsamen Förderaktion unterstützen das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und die Autoimporteure die Anschaffung von E-Nutzfahrzeugen. Voraussetzung ist die Gewährung des "E-Mobilitätsbonus" durch den Handel.
Wie wird gefördert
Neue E-Nutzfahrzeuge der Klasse N2 werden mit 24.000 € pro Fahrzeug gefördert. Die Förderhöhe der Klasse N3 beträgt 60.000 €. Info: bei gleichzeitiger Anschaffung von E-Ladeinfrastruktur wird ein Systembonus gewährt.
Wie lange wird gefördert?
Einreichungen ab 10.02.2021 bis das Budget ausgeschöpft ist bzw. längstens bis 31.03.2022.
Details zur Einreichung
Die Antragstellung muss vor der Umsetzung erfolgen. Ein Konzept mit Ermittlung des Umwelteffekts ist dabei beizulegen.