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KPC Kommunalkredit Public Consulting
In einer gemeinsamen Förderaktion unterstützen das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und die Autoimporteure die Anschaffung von leichten E-Nutzfahrzeugen. Voraussetzung ist die Gewährung des "E-Mobilitätsbonus" durch den Handel.
Wie wird gefördert
Abhängig vom höchstzulässigem Gesamtgewicht werden neue leichte E-Nutzfahrzeuge der Klasse N1 wie folgt gefördert: > 2,0 Tonnen und ≤ 2,5 Tonnen: 7.500 € pro Fahrzeug; > 2,5 Tonnen und ≤ 3,5 Tonnen: 12.500 € pro Fahrzeug.
Wie lange wird gefördert?
Einreichungen ab 10.02.2021 bis das Budget ausgeschöpft ist bzw. längstens bis 31.03.2022.
Details zur Einreichung
Nach Online-Registrierung bleiben 24 Wochen für die Umsetzung und Einbringung des fertigen Antrages. Sollte das Fahrzeug bereits angeschafft sein, können Registrierung und Antragstellung unmittelbar nacheinander erfolgen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf das Rechnungsdatum nicht älter als 6 Monate sein.