zurück
KPC Kommunalkredit Public Consulting
In einer gemeinsamen Förderungsaktion unterstützen das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und die Autoimporteure die Anschaffung von E-PKW. Voraussetzung ist die Gewährung des "E-Mobilitätsbonus" durch den Handel.
Wie wird gefördert
Unterstützt wird die Anschaffung von neuen E-PKW der Klassen M1 und N1. Rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) werden mit 5.000 € pro Fahrzeug gefördert. Die Förderhöhe für Plug-In Hybride (PHEV) und Range Extender (REX, REEV) beträgt pro Fahrzeug 2.500 €.
Wie lange wird gefördert?
Einreichungen ab 01.01.2021 bis das Budget ausgeschöpft ist bzw. längstens bis 31.03.2022.
Details zur Einreichung
Nach Online-Registrierung bleiben 24 Wochen für die Umsetzung und Einbringung des fertigen Antrages. Sollte das Fahrzeug bereits angeschafft sein, können Registrierung und Antragstellung unmittelbar nacheinander erfolgen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf das Rechnungsdatum nicht älter als 6 Monate sein.