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KPC Kommunalkredit Public Consulting
In einer gemeinsamen Förderungsaktion unterstützen das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und die Fahrzeugwirtschaft die Anschaffung von E-PKW. Voraussetzung ist die Gewährung des "E-Mobilitätsbonus" durch den Fahrzeughandel.
Wie wird gefördert
Unterstützt wird die Anschaffung von neuen E-PKW der Klassen M1 und N1 ≤ 2,0 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht. Rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) werden mit 5.000 € pro Fahrzeug gefördert.
Wie lange wird gefördert?
Registrierungen sind so lange möglich bis das Budget ausgeschöpft ist bzw. längstens bis 31.03.2025.
Details zur Einreichung
Nach Online-Registrierung bleiben 36 Wochen für die Umsetzung und Einbringung des fertigen Antrages. Sollte das Fahrzeug bereits angeschafft sein, können Registrierung und Antragstellung unmittelbar nacheinander erfolgen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf das Rechnungsdatum nicht älter als 9 Monate sein.