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Klima- und Energiefonds
Gefördert werden ausschließlich neu installierte Stromspeicheranlagen und die Erweiterung von bestehenden Stromspeicheranlagen bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 kWh, die zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen.
Wie wird gefördert
Gefördert werden bis zu 50 kWh mit bis zu 200 Euro je kWh. Eine Mindestgröße von 0,5 kWh/kWp sowie 4 kWh muss gegeben sein. Achtung: Stromerzeuger muss bereits vorhanden sein!
Wie lange wird gefördert?
So lange Budget verfügbar ist. Derzeit kein Enddatum bekannt gegeben, Fördertopf ist 2022 zugewiesen.
Details zur Einreichung
Die Anlage darf nicht vor Registrierung rechtsverbindlich beauftragt sein! Ab Zusage/Vertrag bleiben 12 Monate bis zur Inbetriebnahme.