zurück
KPC Kommunalkredit Public Consulting
Gefördert werden thermische Sanierungen für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind dabei Verbesserungen am Heizwärmebedarf (HWB): Umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 % führen.
Beachten Sie bitte, dass bei Gebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten die Förderrichtlinie für Mehrfamilienhäusern zur Anwendung kommt und der Antrag VOR einer rechtsverbindlichen Bestellung/Lieferung erfolgen muss!
Wie wird gefördert
Thermische Sanierungen werden in Abhängigkeit des erzielten Heizwärmebedarfs mit bis zu 42.000 Euro gefördert.
Wie lange wird gefördert?
Bis das Budget ausgeschöpft ist bzw. bis 31.12.2024.
Details zur Einreichung
Das Förderansuchen erfolgt online. Für die Antragstellung wird ein Energieausweis benötigt. Der Antrag kann bei EFH im Nachhinein erfolgen, beachten Sie bitte beim Mehrfamilienhaus die Antragsstellung vor rechtsverbindlicher Bestellung!