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KPC Kommunalkredit Public Consulting
Gefördert werden thermische Sanierungen für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig ist, wenn nicht umfassend saniert wird, auch eine Einzelbauteilsanierung. Für Mehrfamilienhäuser (ab 2 Wohneinheiten) kann dies auch der Fenstertausch einzelner Wohnungen sein.
Beachten Sie bitte, dass bei Gebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten die Förderrichtlinie für Mehrfamilienhäusern zur Anwendung kommt und der Antrag VOR einer rechtsverbindlichen Bestellung/Lieferung erfolgen muss!
Wie wird gefördert
Bei einer Einzelbauteilsanierung kann nur eine Maßnahme gefördert werden (Außenwand, oberste Geschoßdecke/Dach, unterste Geschoßdecke oder Fenster). Je nach Maßnahme sind entsprechende Förderkriterien einzuhalten. Die Sanierungsmaßnahme wird mit bis zu 9.000 Euro gefördert, eine Erhöhung bei Verwendung von Dämmung aus nachwachsenden Rohstoffen ist möglich.
Details zur Einreichung
Das Förderansuchen erfolgt online. Für die Antragerstellung wird ein Energieausweis (max. 10 Jahre alt, Seite 1-3) oder ein Beratungsprotokoll des Landes Tirols (erhältlich bei Energie Tirol) oder ein Gesamtsanierungskonzept benötigt.