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KPC Kommunalkredit Public Consulting
Gefördert werden thermische Sanierungen für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig waren dabei ausschließlich Verbesserungen am Heizwärmebedarf (HWB): Umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 % führten. Es gelten unterschiedliche Richtlinien für Ein-/Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser.
Wie wird gefördert
Planungsleistungen wie z.B. ein Energieausweis, ArchitektInnenhonorar oder Kosten für die Energieberatung werden mit bis zu 10 % gefördert. Eine Kombination mit thermischer Sanierung ist verpflichtend.
Details zur Einreichung
Das Förderansuchen erfolgt online.