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KPC Kommunalkredit Public Consulting
Gefördert werden thermische Sanierungen für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind dabei Verbesserungen der Gebäudehülle: Umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 % führen sowie Einzelbauteilsanierungen.
Beachten Sie bitte, dass bei Gebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten die Förderrichtlinie für Mehrfamilienhäusern zur Anwendung kommt und der Antrag VOR einer rechtsverbindlichen Bestellung/Lieferung erfolgen muss!
Wie wird gefördert
Planungsleistungen wie z.B. ein Energieausweis, ArchitektInnenhonorar oder Kosten für die Energieberatung werden mit bis zu 10 % gefördert. Eine Kombination mit thermischer Sanierung ist verpflichtend.
Wie lange wird gefördert?
Bis das Budget ausgeschöpft ist bzw. bis 31.12.2024.
Details zur Einreichung
Das Förderansuchen erfolgt online.