Wohnbauförderung: Neue Grenzwerte ab 2010
Seit 1. Jänner 2010 gelten bei der Errichtung von Wohnhäusern, Wohnungen und Wohnheimen im Rahmen der aktuellen Wohnbauförderungsrichtlinie neue Grenzwerte beim Heizwärmebedarf für den Bezug der Förderung.
Der Anforderungswert für den Heizwärmebedarf (HWB) ist abhängig von der Gebäudegeometrie (A/V-Verhältnis bzw. charakteristische Länge lc)
Ab dem Jahr 2012 werden die Grenzwerte noch einmal verschärft.
HWBBGF in kWh/m²a | ||
|---|---|---|
Jahr | A/V-Verhältnis ≥ 0,8 | A/V-Verhältnis ≤ 0,2 |
Seit 01.01.2010 | 45 | 25 |
Ab 2012 | 36 | 20 |
Der maximal zulässige Heizwärmebedarf reduziert sich um 8 kWh/m²a bei Einbau einer Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
Maßgeblich für den entsprechenden Grenzwert ist das Datum der Einreichung des Förderansuchens bei der Wohnbauförderungsstelle.
Hinweis
Beachten Sie bereits frühzeitig in der Planungsphase die angeführten Grenzwerte für den HWB, damit Sie die Wohnbauförderung in Anspruch nehmen können.

